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1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Unsere Angebote sind lediglich einen Monat gültig, außer spezifischer Erwährung.

1.2. Angebote für lieferbare Waren gelten vorbehaltlich Zwischenverkauf und sind unverbindlich.

1.3. Die Aushändigung eines Kostenvoranschlags verpflichtet nicht zur Abwicklung der Bestellung.

1.4. Arbeiten, die im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich genannt werden, gelten als zusätzliche Arbeiten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

1.5. Von unseren Mitarbeitern entgegengenommene Bestellungen binden uns erst nach deren Bestätigung von unserer Seite.

1.6. Auch wenn wir eine Empfangsbestätigung über den „Eingang der Bestellung“ versenden, gilt der Vertrag erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Käufers zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb einer Frist von 8 Tagen als geschlossen. Sollte der Käufer innerhalb dieser Frist nicht schriftlich antworten, wird dies jedoch als dessen Zustimmung zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in allen Punkten bewertet, unabhängig von jeglichen Klauseln, die dessen eigene Geschäftsdokumente beinhalten können. 1.7. Bei Käufern, die bereits Geschäftsbeziehungen mit uns unterhalten, wird davon ausgegangen, dass diese unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennen. In diesem Fall gilt die Übersendung eines Bestellformulars durch den Käufer als Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in allen Punkten.

2. MASS- UND GEOMETRISCHE TOLERANZEN

Außer den auf den Plänen oder im Lastenheft angegebenen und bei Vertragsprüfung bestätigten Toleranzen gelten die Standardtoleranzen: siehe das bei Kontoeröffnung oder per Download übermitteltes Hinweisblatt INS-033. Bei auf Grundlage von kundenseitig übermittelten informatischen Daten erfolgten Zuschnitten akzeptieren wir keinerlei Rechtsstreit in Bezug auf geometrische oder maßliche Abweichungen.

3. EIGENTUMSVORBEHALT UND GEFAHRENÜBERGANG

3.1. Der Übergang des Eigentums der verkauften Waren erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Zahlungen per Scheck und anderen Wechseln werden dabei erst ab dem Datum ihrer tatsächlichen Einlösung als vollzogen erachtet.

3.2. Eventuelle dem Käufer zugestandene Zahlungsaufschübe unterliegen verpflichtend demselben Eigentumsvorbehalt, dem der Käufer vorab zustimmt.

3.3. Die Risiken in Bezug auf die Waren gehen auf den Käufer über, sobald diese unsere Betriebsstätten verlassen. Dies gilt auch dann, wenn die Waren unter Eigentumsvorbehalt verkauft wurden.

4. PREISE

4.1. Unsere Preise werden auf Grundlage der uns zur Erstellung des Kostenvoranschlags übermittelten Maße und Spezifikationen festgelegt.

4.2. Sie stützen sich auf die zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung herrschenden wirtschaftlichen Bedingungen.

4.3. Außer bei schriftlich erfolgter Übereinkunft können die Preise in Abhängigkeit von den preiskonstituierenden Faktoren (Gehälter, Sozialabgaben, Rohstoffpreise, Steuern, etc.) bis zum Tag der Übergabe der Waren geändert werden. Diese Preisänderungen begründen in keinem Fall einen Rücktritt von der Bestellung.

4.4. Unsere Zahlungsfristen unterliegen dem Gesetz LME vom 04.08.2008. Der zu begleichende Betrag und die Zahlungsfrist finden sich auf der Rückseite der vorliegenden Rechnung. Im Fall des Zahlungsverzugs über die genannten Fristen hinaus werden von Rechts wegen und ohne dass eine Mahnung ausgesprochen werden muss Zinsen in dreifacher Höhe des gesetzlichen Zinssatzes fällig. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem gültigen Zinssatz für Refinanzierung der Europäischen Zentralbank zuzüglich 10 Prozentpunkte.

5. LIEFERUNG

5.1. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind lediglich Richtwerte. Verspätungen begründen in keinem Fall die Verweigerung der Annahme der Waren bzw. die Forderung von Schadenersatz. Fehlt die Angabe der Lieferfrist, verpflichtet das Angebot in keinem Fall zur sofortigen Abwicklung der Bestellung.

5.2. In jedem Fall entbindet das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt oder von vergleichbaren Ereignissen während der Vertragsdauer uns von jeglicher Haftung aufgrund von Nichteinhaltung der Lieferfristen und haben außerdem die Suspendierung des Vertrags zur Folge. Diese Suspendierung gilt so lange, wie die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt die Vertragserfüllung verhindern. Als Ereignisse höherer Gewalt oder vergleichbare Ereignisse gelten aufgrund vorliegender vertraglicher Bestimmungen neben den gemeinhin von der Rechtsprechung als solche erachteten Ereignissen: politische, wirtschaftliche und soziale Wirren, die das Herkunfts- oder Zielland beeinträchtigen; die Unterbrechung oder Unzulänglichkeit der normalen Energieversorgung oder des Transportwesens, unabhängig von deren Grund; jegliche Aussperrung, jeglicher lokale Streik oder Teilstreik, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber unseres Unternehmens oder seiner Zulieferer dafür verantwortlich zeichnet; Betriebsunfälle; defekte Maschinen oder Ausrüstung; Brände; Explosionen; Unfälle der Transportmittel sowie jegliche andere Ereignisse, die weder unserem Willen noch unserem Einfluss unterliegen und die den normalen Ablauf unserer Belieferung, Produktion und Auslieferung beeinträchtigen können.

5.3. Bestellmengen mit einer Stückzahl höher als 20 können mit einer mit bis zu 5% verlängerten Lieferfrist geliefert werden. Sie müssen vom Käufer angenommen und bezahlt werden.

5.4. Der Versand unserer Lieferungen erfolgt auf Gefahr und Risiko des Empfängers ab dem Moment, in dem sie unsere Betriebsstätten verlassen, selbst dann, wenn sie portofrei versendet werden. Es obliegt dem Empfänger, bei Empfang der Waren die nötigen Beanstandungen vorzunehmen. Die Streitsache ist innerhalb von 48 Stunden per Einschreiben mit Rückschein gegenüber dem Spediteur zu erklären. Die Vertriebsabteilung stellt Ihnen auf Wunsch einen Musterbrief zur Verfügung.

5.5. Die nicht ausgetauschte Europaletten werden wir Ihnen zum Einzelpreis von 20,00 € pro Stück in Rechnung stellen.

6. GEWÄHRLEISTUNG

6.1. Jegliche Reklamation, egal welcher Art, muss innerhalb von 8 Tagen ab Empfang der Ware erfolgen. Wenn in der Folge ein bei Empfang der Ware nicht festzustellender Mangel auftritt, ist der Käufer ebenfalls dazu verpflichtet, uns innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Auftreten des Mangels darüber zu informieren. Nach Ablauf dieser Frist erfolgte Reklamationen werden nicht akzeptiert.

6.2. Unter allen Umständen können wir lediglich dazu verpflichtet werden, die als mangelhaft befundenen Produkte zu reparieren oder diese, falls eine Reparatur unmöglich ist, unter Entstehung der geringst möglichen Transportkosten zu ersetzen. Jegliche vom Käufer in die Wege geleitete Reparatur oder Ersetzung ohne unsere vorherige und ausdrückliche schriftliche Zustimmung begründet in keinem Fall eine Minderung unserer Rechnung.

6.3. Mängel, die auf eine vom Käufer zu verantwortende, unsachgemäße oder unter anormalen Bedingungen erfolgende Lagerung, Montage oder Verwendung der Produkte zurückzuführen sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Weiterhin sind Veränderungen der Eigenschaften und/oder der angeforderten Grundmaße aufgrund von durch den Käufer am Produkt vorgenommenen Veränderungen von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.

6.4. Wir nehmen Warenrücksendungen nur nach vorheriger Genehmigung an.

6.5. Die Annahme einer Rücksendung bedeutet keineswegs die Anerkennung der Mangelhaftigkeit des Produkts.

6.6. Eine Lieferung kann nicht mit dem Ziel beanstandet werden, die Zahlung bereits durchgeführter oder künftiger ordnungsgemäßer Lieferungen zu verweigern oder aufzuschieben.

7. NICHTEINHALTUNG SEINER VERPFLICHTUNGEN DURCH DEN KÄUFER

7.1. -Im Fall der Nichtbezahlung unserer Rechnungen bei Fälligkeit stehen uns als Vertragsstrafe ab dem auf das auf der Rechnung genannte Fälligkeitsdatum folgenden Tag Zinsen in Höhe des geltenden gesetzlichen Zinssatzes (Gesetz 75-619), multipliziert mit dem Koeffizienten 1,5, sowie ein Pauschalbetrag in Höhe von 15% des geschuldeten Betrags zu, wobei nicht eintreibbare Mahngebühren mit einem Mindestbetrag von 250 Euro netto zu entschädigen sind. -die Fälligkeit der anderen ausgestellten Rechnungen bleibt bestehen, selbst wenn auf sie bereits Wechsel ausgestellt wurden – auf die geschuldeten Beträge werden von Rechts wegen und ohne Mahnung Zinsen in Höhe des Lombardsatzes der Banque de France, erhöht um zwei Prozentpunkte, fällig. Diese Klausel steht der Einforderbarkeit der Schulden nicht entgegen.

7.2. Außerdem wird der Vertrag von Rechts wegen aufgelöst. Nach Ablauf einer Frist von 8 Tagen nach einer Mahnung, die auf unsere Absicht hinweist, die vorliegende Klausel zur Anwendung zu bringen, können weder Angebote einer späteren Zahlung oder Abwicklung noch die Zahlung oder Abwicklung nach der festgesetzten Frist uns unser Recht streitig machen, die Vertragsauflösung geltend zu machen.

7.3. Sollten wir uns jedoch nicht auf die Vertragsauflösung berufen, so haben wir die Möglichkeit, die Abwicklung des laufenden Geschäfts oder der laufenden Bestellungen zu suspendieren oder zu stornieren und vor Auslieferung jeglicher neuen Lieferung die Bezahlung in bar zu fordern, und zwar unabhängig von den ursprünglich vorgesehenen Bedingungen für diese Lieferung.

8. ÄNDERUNG DER LAGE DES KÄUFERS

8.1. Bei Verschlechterung der Bonität des Käufers behalten wir uns selbst nach Lieferung oder Teillieferung einer Bestellung das Recht vor, von dem Käufer Sicherheiten zu fordern, die wir in Hinblick auf die reibungslose Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen als angemessen erachten. Bei Weigerung des Käufers, diesem Wunsch zu entsprechen, haben wir das Recht, das ganze oder einen Teil des Geschäfts zu stornieren.

8.2. Jegliche Verschlechterung der Bonität des Käufers berechtigt uns zur Forderung von Sicherheiten oder einer Barzahlung vor Abwicklung der eingegangenen Bestellungen.

9. ZUSTÄNDIGKEITSVEREINBARUNG

Jede eventuelle Streitigkeit unterliegt selbst im Fall von mehreren Beklagten oder Streitverkündungen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit am Sitz des Unternehmens.

10. SCHUTZ DER PERSONENBEZOGENEN DATEN (DSGVO)

Wir haben mit Ihnen einen Vertrag geschlossen / AGB vereinbart, die insbesondere auch die Verarbeitung auf Ihre Person bezogener Daten mit sich bringen. Die zu Ihrer Person erfassten Informationen werden elektronisch verarbeitet mit dem Ziel, Ihre Daten aufzubewahren, um unsere Geschäftsbeziehung zu optimieren. Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) definiert neue Anforderungen. Diese Verordnung bezieht sich auf die Information zu Personen, deren personenbezogene Daten erfasst werden. In dieser Eigenschaft informieren wir Sie darüber, dass wir Ihre Daten zu folgenden Zwecken verarbeiten: Die Vertragserfüllung: Durchführung Ihrer Bestellung von Produkten bzw. Beauftragung von Dienstleistungen, Übersendung von Angeboten, Einladung zu Geschäftsveranstaltungen etc. Der Verantwortliche für Datenverarbeitung kann über die Vertriebsabteilung kontaktiert werden. Ihre Daten werden ausschließlich an interne Mitarbeiter unseres Unternehmens weitergegeben. Die Aufbewahrungsdauer Ihrer Daten beträgt 10 Jahre. Sie haben ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Übertragbarkeit und Löschung dieser Daten bzw. ein Recht auf Einschränkung ihrer Verarbeitung. Sie können der Verarbeitung der auf Ihre Person bezogenen Daten widersprechen und haben das Recht, Ihre Zustimmung jederzeit zurückzuziehen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Ansprechpartner im Vertrieb.